Bau- und Architektenrecht für Planer und Bauunternehmer

Bezahlt ihr Auftraggeber Ihren Werklohn nicht vollständig?

 

für Planer:

Die geistige Leistung hinter einer guten Planung wird von Auftraggebern häufig unterschätzt. Im Honorarprozess gilt es, die erbrachte Leistung im Detail darzustellen und zu belegen.

 

für Bauunternehmer:

Die sorgfältige Darstellung der Auftragserteilung einschließlich Nachaufträgen und der Anordnung zusätzlicher Leistungen durch den Auftraggeber begründet die Werklohnforderung. Bei prüfbarer Abrechnung lässt sich manches durchsetzen, was vom Bauherrn zunächst bestritten wird.

Mangelrügen erweisen sich nicht selten als unbegründet.

Dem Vorwurf unterlassener Anmeldung von Bedenken lässt sich häufig mit dem Hinweis auf die Sowiesokosten begegnen.

 

 

 

Eines der oben genannten oder ein anderes rechtliches Problem betrifft Sie als Planer oder Bauunternehmer? Melden Sie sich einfach und vereinbaren Sie einen Termin!