Arbeitsrecht für Arbeitgeber

 

Wollen Sie sich von einem Mitarbeiter trennen?

 

Das Kündigungsschutzgesetz lässt die sozial gerechtfertigte Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zu. Der Betriebsrat muss hierzu regelmäßig nur angehört werden und nicht etwa zustimmen. Mit guter Vorbereitung können Sie Ihre Erfolgsaussichten im Kündigungsschutzprozess deutlich verbessern.

 

Ärgert Sie der Betriebsrat?

 

Die Betriebsverfassung beinhaltet zahlreiche in den Unternehmen wenig bekannte Vorschriften. Viele Unternehmen ohne detaillierte Rechtskenntnis versuchen, den Betriebsrat zu besänftigen. Dazu kommen sie dem Betriebsrat über die gesetzlichen Pflichten hinaus entgegen. Meistens führt dies nur zu zusätzlichen Forderungen des Betriebsrats, aber nicht zu dem gewünschten Frieden im Betrieb. Verschaffen Sie sich Respekt, indem Sie unberechtigte Forderungen des Betriebsrats zurückweisen und Ihre Gestaltungsmöglichkeiten nutzen!

 

 

 

 

Eines der oben genannten oder ein anderes rechtliches Problem betrifft Sie als Arbeitgeber? Melden Sie sich einfach und vereinbaren Sie einen Termin!