Bau- und Architektenrecht für Bauherren

 

Weist Ihr Haus Mängel auf?

 

Der Bauherr nimmt meistens nur das äußere Erscheinungsbild eines Mangels wahr, nicht aber, wer etwas falsch gemacht hat. Die Ursachen für die Mangelerscheinung, die Verantwortlichkeit der am Bau Beteiligten und die Kosten für die Mangelbeseitigung lassen sich durch ein selbständiges Beweisverfahren klären. Der selbständige Beweisantrag hemmt die Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegen Planer und ausführende Unternehmen.

 

Fällt die Rechnung unerwartet hoch aus?

 

Manchmal versuchen Bauunternehmer, die vereinbarte Vergütung aufzubessern (sogenanntes ,,Nachforderungsmanagement''). Durch konsequente Rechnungsprüfung können Sie dem begegnen, indem Sie nicht berechtigte Positionen wie überhöhte Mengenansätze und zusätzlich berechnete, aber schon enthaltene Leistungen beanstanden.

 

 

 

 

 

Eines der oben genannten oder ein anderes rechtliches Problem betrifft Sie als Bauherr? Melden Sie sich einfach und vereinbaren Sie einen Termin!